Der Fachberater

Infos & Tipps

Unsere ausgebildeten Fachberater stehen euch
bei Fragen rund um den Garten
in den Sprechstunden, jeden ersten Mittwoch im Monat
im Vereinshaus, Mönkemöllerweg 1 in Hildesheim zur Verfügung.

Mögliche Antworten findet ihr auch auf unserer Downloadseite.
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Laubenbau

„Ich möchte meine Laube verändern, erweitern oder neu errichten. Was ist zu beachten?“

Auszug aus der Gartenordnung der Stadt Hildesheim zur Errichtung von Baulichkeiten.
> Download hier

Antrag zur Errichtung, Erweiterung oder Veränderung der Gartenlaube ausfüllen.
> Download hier

Grenzabstand-Einwilligung des Nachbarn einholen.
> Download hier

Zeichnung des Lageplans und der Laube anfertigen.
> Musterzeichnung für Lageplan
> Musterzeichnung für Laube mit Pultdach
> Musterzeichnung für Laube mit Satteldach

Bitte alle notwendigen Unterlagen dem Vorstand in den Sprechstunden vorlegen.
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Heckenschnitt - wann und wie?


In der Schonzeit vom 01.04. bis 15.07. darf eine Hecke nicht geschnitten werden.

Vom 16.07. bis zum 30.09. ist der schonende Formschnitt erlaubt.
Vom 01.10. bis Ende Februar darf eine Hecke auf den Stock geschnitten werden.
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Nach § 39 des gültigen Bundesnaturschutzgesetzes ist es vom 01.03. bis zum 30.09. grundsätzlich nicht erlaubt Hecken zu schneiden oder auf den Stock zu setzen. 

Diese Regelung gilt nicht für einen schonenden Form- und Pflegeschnitt der u. a. zur Beseitigung des Zuwachses dient. Schonender Form- und Pflegeschnitt bedeutet, die Hecke nicht über den Zuwachs des letzten Jahres hinaus zu beschneiden und dies auch nur, wenn absolut sicher ist, dass dort keine Vögel brüten oder der Lebensraum anderer Tiere gestört wird.

In der Zeit vom 01.04. bis 15.07. ist auch der Formschnitt verboten!

In der erlaubten Zeit sollte die Hecke soweit zurückgeschnitten werden, dass sie auch während der Schonzeit nicht in die Wege und auf das Nachbargrundstück wächst.

Auch während der erlaubten Heckenschnitt Zeiten sind immer die Vorschriften des Arten- und Tierschutzes zu beachten.
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Aufstellung von Trampoline, Kinderplanschbecken, Verbot von Spieltürmen / Erlaubnis für Spielhäuser

Der Bezirksverband-Vorstand hat am 11.05.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

Vorhandene Spieltürme und Trampoline über 1,50 m Durchmesser müssen bis zum 14. Juli entfernt werden.

Wasserbecken bis zu 2,60 m Durchmesser, die vor dem 25.08.2020 angeschafft wurden, werden bis zu einem Pächterwechsel oder einer Erneuerung, geduldet.
Becken mit größeren Durchmessern müssen auch bis zum 14. Juli 2021 abgebaut werden und dürfen nicht mehr aufgestellt werden...
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Aufstellung von Trampoline

Die Gärten, in denen Trampoline aufgestellt werden, nimmt immer weiter zu.
Diese Geräte werden oftmals nicht ausreichend gesichert und werden bei starken Winden über die Gartengrenzen geweht.

Dadurch werden sie zu einer Gefahr für den Personenkreis, der sich in der jeweiligen Anlage aufhält.

Kleinere Trampoline – bis 1,5 m Außendurchmesser - können als Kinderspielgeräte bei ausreichender Sicherung durch die Pächter aufgestellt werden.

Trampoline, die einen größeren Durchmesser haben gelten als Sportgeräte und sind in den Kleingartenanlagen unzulässig und zu beseitigen.
Diese dienen nicht der kleingärtnerischen Nutzung nach § 1 Abs. Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz.

In Anbetracht der aktuellen Wettersituationen der vergangenen Jahre und der zunehmenden Anzahl der Extremwetterlagen, ist eine Anpassung der bestehenden Regelungen nach Ziffer 6 der Gartenordnung der Stadt Hildesheim erforderlich.

Um klare Regeln für die Anwendung im Bereich Trampoline zu haben, wird folgender Beschluss gefasst:

Trampoline dürfen nur einen maximalen Außendurchmesser von 1,50 m haben, um in einem Kleingarten aufgestellt zu werden. Dabei ist ein Abstand zum Nachbargarten von mindestens 2,00 m einzuhalten. Eine Störung des Gemeinfriedens ist zu vermeiden.

Trampoline, die oberhalb dieser Maße aufgestellt sind, sind bis zum 01.01.2021 zu entfernen.



Regelung zu Kinderplanschbecken


In vielen Gärten werden Planschbecken aufgestellt, die große Mengen an Wasser benötigen und deren Wasserqualität durch Zusatz von Hilfsmitteln erhalten wird.
Diese dienen nicht der kleingärtnerischen Nutzung nach § 1 Abs. Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz.

In Anbetracht der aktuellen Wettersituationen der vergangenen Jahre und des immer weiter zurückgehenden Grundwasserspiegels, ist eine Anpassung der bestehenden Regelungen nach Ziffer 6 der Gartenordnung der Stadt Hildesheim erforderlich.

Um klare Regeln für die Anwendung im Bereich Kinderplanschbecken zu haben, wird folgender Beschluss gefasst:

Kinderplanschbecken dürfen nur einen maximalen Innendurchmesser von 1,50 m und eine maximale Höhe von 0,60 m haben. Das ergibt eine maximale Grundfläche von 1,80 qm.

Die Verwendung von chemischen Zusätzen ist verboten.

Kinderplanschbecken, die oberhalb dieser Maße aufgestellt sind, sind bis zum 30.09.2020 zu entfernen.



Verbot von Spieltürmen / Erlaubnis für Spielhäuser

Spieltürme und Spielhäuser sind Baulichkeiten und unterliegen der Regelungen von §3 Bundeskleingartengesetz und Ziffer 6 der Gartenordnung der Stadt Hildesheim. Sie dürfen somit nicht in Kleingärten errichtet werden.

Spielhäuser bis zu einer Größe von 2,5 qm und einer Höhe von 1,30 m werden geduldet, bis die Kinder das 13. Lebensjahr erreicht haben. Danach sind diese Baulichkeiten wieder zu entfernen.

Weiterhin sind sie bei einem Pächterwechsel ersatzlos zu entfernen. Eine Bewertung im Rahmen der Wertermittlung erfolgt nicht (Siehe Gewächshäuser). Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht.
Ein Bauantrag ist über dem Verein beim Bezirksverband einzureichen. Bestehende Spieltürme sind bis 30.11.2020 entfernt werden.

Quelle: Vorstandsbeschluss des Bezirksverbandes vom 25.08.2020
Foto vom Reh

Schaden durch Rehe im Garten. Was hilft?

So schön sie auch anzusehen sind, so viel Schaden können Rehe und Damwild im Garten anrichten. Wegen der Nähe zum Wald haben es die scheuen Tiere in unserer Kleingartenanlage ganz besonders leicht unseren Gärten einen Besuch abzustatten und sich bei Ihrer Futtersuche über Blumen, Knospen, Beeren, Gemüse und vielem mehr herzumachen.

Wie können wir die Rehe ohne ihnen zu schaden auf möglichst natürliche Weise davon abhalten?...

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Einige Vereinsmitglieder haben gute Erfahrungen mit Schafwolle gemacht.

Hierzu werden kleine Teile ungewaschener, naturbelassener Schafwolle in gleichmäßigen Abständen an der Gartenbegrenzung aufgehängt und von Zeit zu Zeit erneuert. So verderben wir auf natürliche Weise den Rehen die Lust unseren Garten als Futterquelle zu benutzen.
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Zeckenbisse und deren Risiken

Die Zeckenplage und die damit verbundenen Infektionsrisiken scheinen sich von Jahr zu Jahr zu erhöhen. Die kleinen achtbeinigen Spinnentiere können die für den Menschen gefährliche Virusinfektion Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME und die bakterielle Lyme-Borreliose übertragen. In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz ist das Risiko besonders hoch von infizierten Zecken gebissen zu werden. Genau genommen beißt die Zecke nicht, sondern sticht und beißt sich erst dann fest.

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FSME ist gefährlich und kann bleibende und langanhaltende Schädigungen hervorrufen. Der Verlauf einer Infektion ähnelt der einer Grippe mit Symptomen wie Fieber-, Kopf- und Gliederschmerzen, die nach einer Woche wieder abklingen. Nach einer beschwerdefreien Woche können Übelkeit, starke Kopf-, Nackenschmerzen und in Einzelfällen auch Lähmungen auftreten. Wirksame Medikamente gegen FSME gibt es nicht, aber es besteht die Möglichkeit sich durch eine Impfung zu schützen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Krankenkassen die Kosten für die Impfung übernehmen.

Häufiger als die FSME wird die bakterielle Lyme-Borreliose übertragen. Die Krankheitserreger (Borrelien) befinden sich im Verdauungstrakt der Zecke und werden durch zu starken Druck z.B. beim unvorsichtigen Entfernen der Zecke aus der Zecke herausgedrückt und auf den Menschen übertragen. Neben zu heftigem Drücken beim Entfernen der Zecke, sollte das Tier auch nie mit Nagellackentferner, Waschbenzin, Klebstoff oder anderen „Hausmitteln“ beträufelt werden denn das kann dazu führen, dass die Zecke sich entleert und die Krankheitserreger freigibt. Typisches Symptom für eine Borreliose ist die sogenannte Wanderröte, eine entzündliche Rötung, die sich kreisförmig auf der Haut zeigt. Bei Anzeichen sollte sofort ein Arzt aufgesucht und die Krankheit mit Antibiotika behandelt werden.

Auch wenn Niedersachsen nicht zu den Risikogebieten gehört, wurden in einigen Teilen des Landes vermehrt FSME Erkrankungen gemeldet. Dennoch sollten jetzt nicht alle Naturliebhaber in Panik verfallen. Das richtige Verhalten bei einem Zeckenbiss und vorsorgliche Schutzmaßnahmen, wie Impfung und das Tragen schützender Kleidung kann die Infektionsgefahr schwerwiegender Erkrankungen verhindern. Außerdem ist nicht jede Zecke mit den für den Menschen gefährlichen Erregern infiziert und selbst wenn man infiziert wurde muss es nicht zwingend zu einem Ausbruch der Krankheit kommen.

Ausführliche Informationen gibt es auf der Homepage des
Robert-Koch-Instituts.
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Anschrift

Gartenfreunde Galgenberg e.V.

Mönkemöllerweg 1
31141 Hildesheim

Sprechstunde

Unsere Sprechstunde findet
jeden ersten Mittwoch im Monat
von 17.30 bis 18.30 Uhr im
Vereinshaus statt.

Wichtige Termine werden
zusätzlich auf dieser Homepage
und in den Aushängen
bekannt gegeben.

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